Was ist § 42c EnWG?
Neue gesetzliche Regelung für Energy Sharing
Überblick
Neue gesetzliche Regelung für Energy Sharing
Strom aus erneuerbaren Anlagen kann gemeinsam genutzt werden
Über das öffentliche Stromnetz mit bilanzieller Zuordnung
Haushalte, kleinere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Stromzähler mit viertelstündlicher Messung sowie Verträge zwischen allen Beteiligten
Seit 1. Juni 2026 in Kraft, schrittweise Erweiterungen geplant
Möglichkeiten
Die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Anlagen ist erstmals gesetzlich geregelt.
Teilnehmer müssen nicht direkt an die Anlage angeschlossen sein, sondern können über das bestehende Stromnetz eingebunden werden.
Strom wird nicht wie gewohnt geliefert, sondern innerhalb eines geregelten Modells gemeinsam genutzt.
So funktioniert's
Die Bundesnetzagentur hat das Dienstleistungsmodell als eine Möglichkeit beschrieben, Energy Sharing innerhalb der bestehenden Marktprozesse umzusetzen. Spezialisierte Dienstleister übernehmen dabei die energiewirtschaftliche Abwicklung – beispielsweise Bilanzierung, Marktkommunikation und Abrechnung.
Eine Anlage (z. B. Photovoltaik) produziert erneuerbaren Strom.
Gleichzeitig wird bei allen teilnehmenden Verbrauchern genau gemessen, wie viel Strom sie zu diesem Zeitpunkt nutzen.
Der erzeugte Strom wird nicht physisch an einzelne Teilnehmer geliefert, sondern rechnerisch auf die Teilnehmer aufgeteilt.
Physisch fließt der Strom weiterhin ganz normal über das öffentliche Stromnetz. Die Teilnehmer erhalten ihren Strom wie gewohnt.
Reicht der erzeugte Strom nicht aus, beziehen die Teilnehmer automatisch zusätzlichen Strom über einen selbst gewählten Anbieter.
Die Zuordnung des Stroms sowie die Abrechnung erfolgen im Hintergrund über verschiedene Marktprozesse. Dabei müssen Erzeugung, Verbrauch und vertragliche Regelungen korrekt zusammengeführt werden.
Voraussetzungen
Herausforderungen
So vielversprechend § 42c ist – in der praktischen Umsetzung zeigen sich klare Grenzen. Viele Anforderungen machen die Umsetzung komplexer und weniger skalierbar als erwartet.
Kein universelles Modell für alle Marktakteure
Aktuell nur lokal umsetzbar
Ergänzt den klassischen Strombezug, ersetzt ihn aber nicht vollständig
Größere Projekte werden deutlich komplexer
Die Umsetzung kann einen hohen Aufwand erfordern